Das oberste Organ in unserer Gemeinde sind die Stimmberechtigten/ Legislative. Die Beschlüsse werden an der Gemeindeversammlung oder an der Urne gefasst.
Die Versammlung wählt
Die Versammlung beschliesst
Die ordentlichen Versammlungen finden zweimal jährlich im Mai/Juni und im November/Dezember, um 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle des Oberstufenzentrums Täuffelen, statt. Die Einladung wird jeweils im Nidauer Anzeiger publiziert und es folgt eine Botschaft mit den entsprechenden Information an alle Haushaltungen in unserer Gemeinde.
Die Stimmberechtigten wählen an der Urne
Die Stimmberechtigten beschliessen an der Urne
Initiative
Die Stimmberechtigten können die Behandlung eines Geschäftes verlangen, wenn es in ihre Zuständigkeit fällt. Die Initiative ist gültig, wenn sie
Der Gemeinderat unterbreitet der Versammlung die gültige Initiative innert zwölf Monaten seit der Einreichung.
Unter dem Traktandum "Verschiedenes" an der Gemeindeversammlung kann eine stimmberechtigte Person verlangen, dass der Gemeinderat innerhalb von zwölf Monaten ein Geschäft, das in die Zuständigkeit der Versammlung fällt, traktandiert. Nehmen die Stimmberechtigten diesen Antrag an, hat er die gleiche Wirkung wie eine Initiative.
Referendum
Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können gegen Gemeinderatsbeschlüsse, welche ein Fr. 50'000.00 übersteigendes Geschäft das Referendum ergreifen. Die Frist beträgt dreissig Tage seit der Bekanntmachung im Nidauer Anzeiger. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat die Vorlage grundsätzlich der nächsten Gemeindeversammlung zum Entscheid.
Petition/Bittschrift
Jede Person hat das Recht, Petitionen mit einer Unterschriftensammlung an Gemeindeorgane zu richten. Das zuständige Organ hat die Petition innerhalb eines Jahres zu prüfen und zu beantworten.
© 2008, Einwohnergemeinde Täuffelen-Gerolfingen, 2575 Täuffelen